Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Hier können Sie die aktuellen AGBs herunterladen: Höfer AGB (PDF, ca 0,5MB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Genusstreffpunkt Höfer bzw. die Höfer KG

Stand: 1. Januar 2019

I.Allgemeines
Die gegenständlichen nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Genusstreffpunkt Höfer/Höfer KG – im Folgenden Auftragnehmer genannt – und dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen.
Der Vertragsgegenstand wird im Buchungsformular festgelegt.

II.Vertragsabschluss
Ein Angebot des Auftraggebers gilt mit dem Zeitpunkt als verbindlich abgegeben, in dem das vom Auftragnehmer bereitgestellte Buchungsformular für die Ausrichtung der Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmer diesem unterfertig zugegangen ist.
Alle Verträge bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform

III.Leistungen
Der Auftragnehmer schuldet die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und Freibereiche im vereinbarten Ausmaß sowie die Punkte laut Auftrag.
Der Auftraggeber schuldet die fristgerechte Zahlung der vereinbarten Gesamtauftragssumme, sowie das in diesen Bestimmungen geforderte Verhalten.

IV.Preise und Raummiete
Maßgebende Veranstaltungspreise für die Verrechnung durch den Auftragnehmer sind die Preise laut Angebot zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer. Preise, welche nicht schriftlich oder ausdrücklich bindend offeriert sind, sind ungültig. Gewährte Preisnachlässe sind ungültig, sofern der Auftraggeber mit seiner Zahlung im Rückstand ist. Getränkepreise unterliegen der allgemeinen Preisanpassung und sind aus diesem Grund vorbehaltlich etwaiger Änderungen angegeben. Für die zur Verfügungstellung des Raumes, der Parkplätze, Auf- und Abbau der Tafel sowie die Reinigung wird eine verbindliche Raummiete von € 300, welche als Anzahlung bei Reservierung eingehoben wird, verrechnet.

V.Stornobedingungen
Im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber fallen ab Unterzeichnung des Buchungsformulars bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn prompt 25 % Stornogebühren an. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Auftragssumme verrechnet. Zu jedem späteren Zeitpunkt werden 75 % der
Rechnungssumme in Auftrag gestellt. Zusätzlich werden bei einer Stornierung innerhalb 5 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Speisen verrechnet.

VI. Rechnungslegung
Zahlungsbedingungen wie im Buchungsformular festgelegt. Bei nicht fristgerechter Zahlung verrechnet der Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnspesen im angemessenen Verhältnis zur Auftragssumme.

VII. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, Beschädigungen, Verschmutzung der Tapeten in den WC’s und Verluste an den Räumlichkeiten, dem Mobiliar, Tischwäsche und Equipment, sowie der Freibereiche, welche durch ihn, seine Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Im Falle von außerordentlichen Verschmutzungen wird dem Auftraggeber der Reinigungsaufwand mit einem Stundensatz von € 20 exkl. MwSt. bzw. anfallende Kosten für Wiederherstellung durch Einkauf von Ersatz oder Renovierung des entstandenen Schadens in Rechnung gestellt. Sollten die WC-Anlagen außerordentlich verschmutzt oder kontaminiert sein (Angespien, verunreinigt durch Fäkalien….) so wird eine extra Reinigungspauschale von € 200 exkl. MwSt. je Toilette dem Auftraggeber verrechnet, grad der Verunreinigung liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Weiteres haftet der Auftragnehmer nicht für die Benutzung, des zur Verfügung gestellten Wickeltisches. Sollte Tischwäsche, Tischsets oder Mundservietten derart verunreinigt oder beschädigt werden, so werden diese voll in Rechnung dem Auftraggeber auch im Nachhinein gestellt.

VIII. Garantie der Personenanzahl
Die genaue Personenanzahl muss bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung durch den Auftraggeber bestätigt werden. Diese garantierte Personenanzahl wird als Mindestzahl in Rechnung gestellt. Wird diese Personenanzahl überschritten, wird die tatsächliche Personenanzahl verrechnet.

IX. Mitbringen von Dekorationsmaterial
Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder Ähnlichem ist ohne Zustimmung der Geschäftsleitung nicht gestattet. Für Beschädigungen oder Verlust des Mobiliars und des Equipments und Dekomaterials durch den Auftraggeber, seine Gäste oder sonstige Dritte, die seiner Sphäre zugeordnet werden können, haftet der Auftraggeber ohne Nachweis der Schuld.
Das Mitbringen von Wunderkerzen, Sternspritzen oder Tischkerzen (ohne Gefäß, insbesondere Kerzenständer, die über keinen ausreichenden Wachsschutz verfügen), ist in der Vinothek und in allen weiteren Gasträumen des Auftragnehmers ausnahmslos verboten. Eine Beschädigung jedweder Art wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Mitnahme und Verwendung von Stempelkissen oder Malutensilien für Kinder ohne adäquate Schutzunterlage auf der Tischwäsche ist untersagt.

X. Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, sofern folgende Punkte zutreffen: 1. Die Veranstaltung gefährdet den Ruf oder die Sicherheit des Auftragnehmers bzw. der Veranstaltungsstätte; 2. Die Veranstaltung gefährdet den reibungslosen Geschäftsbetrieb; 3. Im Falle höherer Gewalt; 4. Im Falle unüberbrückbarer Differenzen zwischen den beiden Vertragsparteien; 5. Sollte gegen die AGB’s grobfahrlässig verstoßen werden.

XI. Höhere Gewalt
Die Gefahr der Nichtdurchführung bzw. des Abbruchs einer Veranstaltung im Falle höherer Gewalt liegt beim Auftraggeber.

XII. Verlust oder Beschädigung
Für mitgebrachte Gegenstände des Auftraggebers, seiner Gäste oder Teilnehmer kann keine Haftung übernommen werden – weder im Fall von Diebstahl noch bei Verlust oder Beschädigung. Sämtliche Gegenstände sind am darauffolgenden Tag der Veranstaltung bis 10:00 Uhr vom Auftraggeber zu entfernen. Bei Bedarf kann der Zeitpunkt nach Absprache individuell geändert werden.

XIII. Konsumation von Speisen und Getränken
Speisen und Getränke für die gesamte Veranstaltung auf dem Areal des Auftragnehmers sind ausschließlich von diesem zu beziehen. Jegliches Mitbringen von Lebensmitteln und Getränke wird dem Auftraggeber untersagt. Die Ausnahme bildet hier, das Mitbringen der Hochzeitstorte, sowie Süßspeisen zum Kaffe, Tauftorten und Geburtstagstorten welche vorab bei Unterzeichnung des Buchungsformulars bekannt gegeben wurden. Bei nicht Einhaltung wird ein Unkostenbeitrag von € 1,50 je Desserteller (inklusive Gabeln) brutto verrechnet. Festzuhalten ist weiteres, dass eine Stoppelgeldvereinbarung vor ab bei Unterzeichnung des Buchungsformulars getroffen werden muss ansonsten wird nachträglich eine Fixpauschale je Flasche von €15 in Rechnung gestellt.

XIV. Anfang und Ende der Veranstaltung
Im Falle, dass die Vinothek am Vortag nicht mit einem Event ausgelastet ist und der Auftragnehmer bereits die gebuchte Location teilweise aufgebaut & bespielt nutzen möchte z.B. für Aufbau von eigens mitgebrachter Dekorationsmaterial – bieten wir an, die Vinothek für eine Pauschalbetrag von € 100 brutto zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung unseres Dekorationsmobiliars ist nach Absprache und Erlaubnis teilweise gestattet, muss allerdings an Ihren ursprünglichen Standort von Auftragnehmer zurück gebracht werden.
Bei einem Event/Hochzeit ist von uns eine Sperrstunde mit 21:45 Uhr auf der Terrasse und 23:45 Uhr im Lokal festgesetzt.
Die Kosten für Uhrzeit/Sperrstunden-Verlängerung werden vom Auftraggeber getragen. Die Verlängerung muss mindestens 5 Werktage vor der Veranstaltung beim Auftragnehmer beantragt werden.

XV. Lärmschutz
Es ist uns gesetzlich nicht erlaubt irgendeine Art von Livemusik zu spielen (Band usw.). Im Garten darf lediglich etwas Hintergrundmusik laufen. Im Innenbereich ist es uns gestattet Musik bis zu einer Lautstärke von 55 dB zu spielen.

XVI. Schaukel und Maschinen
Für die Benutzung unserer Schaukel wird unserer Seite keine Haftung übernommen. Ebenso sollten sich, Gäste sowie dritte Personen des Auftraggebers an Maschinen oder Geräte verletzen wird Auftragnehmer seitig keine Haftung übernommen. Bei Beschädigung haftet der Auftraggeber (Beschädigung durch Gäste sowie dritte Personen des Auftraggebers).

XVII. Mindestkonsumation
Sollte der Auftraggeber die Vinothek mieten und nicht die Mindestkonsumation erreichen wird dies mit € 800 verrechnet.

XVIII. Hunde und andere Tiere
Tiere jeglicher Art sind in beiden Gebäuden (Vinothek und Landhaus) sowie den Zimmer ausdrücklich verboten. Bei nicht Beachtung nimmt sich der Auftragnehmer das Recht heraus das Tier entfernen zu lassen bzw. die Feier auf Kosten des Auftraggebers abzusagen.

XIX. Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Graz.

Stand: 1. Januar 2019

Hier können Sie die aktuellen AGBs herunterladen: Höfer AGB (PDF, ca 0,5MB)